Sanierungsgebiet "Ortsmitte Schapbach II"
Die Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach wurde in das Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. In diesem Zuge wurde im Ortsteil Schapbach ein Sanierungsgebiet festegelegt. In diesem Gebiet können dann verschiedene Vorhaben der Bürger:innen und Firmen gefördert werden.
Den Flyer mit weiteren Informationen können Sie hier downloaden. Sollten Sie dennoch Fragen haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, können Sie sich gerne an uns wenden.
Gemeindeverwaltung Bad Rippoldsau-Schapbach
Telefonnummer: 07839 9199-11
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Außerdem steht Ihnen Herr Zerulla als Sachbearbeiter der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH als Ansprechpartner zur Verfügung. Er führt Gespräche mit den Interessenten im Abgrenzungsgebiet durch und berät Sie persönlich vor Ort. Falls Sie auch ein Gespräch wünschen können Sie sich ebenfalls gerne an ihn wenden.
Herr Tobias Zerulla
Telefonnummer: 07141 16757-253
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Bürgerinfoveranstaltung
Bürgerinformationsveranstaltung am 09.11.2022
Am 09.11.2022 lud die Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach die Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Schapbach II“ sowie die interessierte Bürgerschaft zu einem Bürgerinformationsabend in die Festhalle Schapbach ein. Der Einladung waren rund 25 Personen gefolgt. Seit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets im Februar 2022 wurden mehrere Beratungen bei privaten Eigentümerinnen und Eigentümern durchgeführt. Ein erster Modernisierungsvertrag wurde bereits geschlossen, weitere befinden sich derzeit in der Vorbereitung und Abstimmung.
Im ersten Teil der Veranstaltung stellten die von der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach mit der Sanierungsbetreuung beauftragten Vertreter der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Herr Zerulla und Herr Schulz, den aktuellen Planungsstand im Sanierungsgebiet, die Sanierungsziele und die Handlungsschwerpunkte vor. Vorgestellt wurden auch die Ergebnisse der 2021 durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen, im Rahmen derer die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Betroffenen beteiligt wurden.
Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden dann die konkreten Fördermodalitäten für die Eigentümerinnen und Eigentümer erläutert und aufgezeigt, wie das Vorgehen bei der Planung von geförderten Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen ist. Die Förderhöhen werden in der folgenden Grafik dargestellt, die Förderung wird dabei jeweils auf das Angebot des günstigsten Bieters bzw. die ausgewiesene Summe in der Kostenschätzung begrenzt. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass bei Modernisierungsmaßnahmen die Abschreibungsmöglichkeiten entsprechend der §§ 7h, 10f und 11a EStG genutzt werden können.
Die Präsentation können Sie hier zur Ansicht downloaden.
Bei Interesse an der Durchführung einer privaten Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahme oder weiteren Fragen können Sie sich als Eigentümerin und Eigentümer rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme an die Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach oder an den Projektleiter der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH wenden. Die Kontaktdaten finden Sie oben.
Aktueller Stand
26.09.2022
In der Gemeinderatssitzung wurde das Sanierungsgebiet noch einmal verändert. Der Gemeinderat hat eine Erweiterung beschlossen. Das Gebiet schließt nun die Sulzstraße und zwei weitere Grundstücke in der Wilhelm-Homburger-Straße mit ein.
30.08.2022
In der Gemeinderatssitzung wurde das Sanierungsgebiet noch einmal verändert. Der Gemeinderat hat eine Teilaufhebung für das Grundstück des Raiffeisenmarktes und das Grundstück daneben beschlossen. So soll eine bestmögliche Förderung durch das ELR-Programm für die geplante Erweiterung des Marktes gewährleistet werden.
29.03.2022
In der Gemeinderatssitzung wurden die Förderrichtlinien festgelegt. Die Richtlinien wurden zuvor nicht-öffentlichen diskutiert. Die Veröffentlichung erfolgt am 07.04.2022 im Amtsblatt. Mit Veröffentlichung sind diese dann rechtskräftig und können auch auf der Homepage bereitgestellt werden.
15.03.2022
Das festgelegte Gebiet wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.03.2022 noch einmal erweitert. Aufgrund der Änderung erfolgte nochmals eine Veröffentlichung der Satzung im Bürgerinfo. Den Plan können Sie auch im unteren Reiter downloaden.
22.02.2022
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 das Abgrenzungsgebiet festgelegt und die Satzung verabschiedet. Die Satzung wurde im Bürgerinfo veröffentlicht und ist somit rechtskräftig. Innerhalb der Grenzen des Gebietes können private und gewerbliche Projekte durch die Gemeinde gefördert werden. Das Gebiet können Sie im unteren Reiter downloaden. Die Präsentation der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2022 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Abgrenzungsgebiet
In diesem Gebiet können private und gewerbeliche Projekte gefördert werden.
Satzungen
Untenstehend finden Sie die Satzungen des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Schapbach II". Den Plan des Abgrenzungsgebietes finden Sie im oberen Reiter.
Förderrichtlinien
Untenstehend können Sie die Förderrichtlinien einsehen.
Gemeindeentwicklungskonzept 2040+
Das Konzept wurde gemeinsam mit dem Gemeinderat und den Bürger:innen aus Bad Rippoldsau-Schapbach erarbeitet und von der Firma Wüstenrot zusammengetragen. Das Gemeindeentwicklungsonzept war die Voraussetzung zur Aufnahme in die Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg.
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