Dienstleistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Land-in-sicht - Toubiz Unterkunftssuche
Toubiz ist ein Buchungsportal für Unterkünfte welches als IFrame in Webseiten integriert wird.
Verarbeitungsunternehmen
land in sicht agWiesentalstr. 579115 FreiburgTelefon +49 (0) 761 887917-0E-Mail info@land-in-sicht.deWeb www.land-in-sicht.de
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Darstellung von Datenbankinhalten

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Cookies akzeptieren
Dieses Plugin benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo
verwendet so genannte „Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer
gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch sie
ermöglichen. Dazu werden die durch den Cookie erzeugten Informationen über die
Benutzung dieser Website auf unserem Server gespeichert.
Die IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert. Matomo-Cookies verbleiben
auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Die Speicherung von Matomo-Cookies und
die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f
DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten
Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung
zu optimieren.
Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur
Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die durch den
Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an
Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine
entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch
darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser
Website vollumfänglich werden nutzen können.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Interaktionen mit dem Plug-In
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

land in sicht ag

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@land-in-sicht.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Deutschland
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bad Rippoldsau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Herzlich willkommen
Herzlich Willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich Willkommen
Herzlich willkommen

Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Instagram öffnen

Hauptbereich

Anerkennung und Bewertung eines ausländischen Lehrerdiploms beantragen

Wenn Sie als Lehrkraft in Baden-Württemberg tätig werden möchten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse vorher anerkennen lassen.

Im Anerkennungsverfahren werden Ihre individuellen Qualifi­kationen mit einer baden-württembergischen Lehramtsausbildung verglichen.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung schriftlich oder online.
  • Nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

Sie können Ihre ausländischen Lehramtsabschlüsse zunächst kostenlos bewerten lassen. Dafür müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen, sondern erhalten auf Wunsch eine Erstinformation .

Das Regierungspräsidium kann folgende Entscheidungen treffen:

  • Es erkennt Ihren Lehramtsabschluss an.
  • Es erkennt Ihren Lehramtsabschluss nur mit Auflagen an:
    • Wenn Sie nur ein Fach studiert haben, müssen Sie ein zweites Fach an einer Hochschule nachholen oder die Kenntnis der wissenschaftlichen und didaktischen Inhalte eines zweiten Faches in einer Prüfung nachweisen.
    • Ist Ihre schulpraktische Ausbildung unterschiedlich zu der in Baden-Württemberg gewesen oder haben Sie weniger als drei Jahre Berufserfahrung, ist eine Prüfung oder ein bis zu 12-monatiger Lehrgang notwendig. Die Entscheidung, ob Sie das eine oder das andere machen, treffen Sie.

Die Eignungsprüfung und der Anpassungslehrgang finden an den für die einzelnen Schularten zuständigen Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte statt.

Sobald Sie die Nachweise über die erfüllten Auflagen vorlegen, erkennt das Regierungspräsidium Ihren Lehramtsabschluss als vollständig an.

Als Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

Keine.

Sollten Sie sich zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede in der schulpraktischen Ausbildung für einen Anpassungslehrgang entscheiden, müssen Sie dies bis jeweils spätestens 1. August der Anerkennungsstelle bei Regierungspräsidium Tübingen mitteilen.

Der Anpassungslehrgang beginnt

  • für die Lehrämter Gymnasium bzw. berufliche Schulen nach den Weihnachtsferien und
  • für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I sowie Sonderpädagogik im Februar

Unterlagen

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Lehramtsdiplom, Zeugnis, Unterrichtserlaubnis mit Notenaufstellung
  • Studienindex, „Diploma Supplement“,„Transcript of Records"
  • Bescheinigung über die Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Lehrkraft nach abgeschlossener Lehrerausbildung
  • Geburtsurkunde
  • Reisepass
  • soweit vorhanden
    • Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
    • Aufenthaltsgenehmigung

Bitte fügen Sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien der Originale bei. Sofern die Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, als amtlich beglaubigte Übersetzungen. Legen Sie Ihrem Antrag keine Originaldokumente bei!

Die Übersetzungen müssen von einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt werden. Die Vorlage der Originale kann verlangt werden.

Die amtlichen Übersetzungen von Urkunden (z.B. Zeugnisse, Diplome, Ausweise usw.) wird in der Bundesrepublik Deutschland von öffentlich bestellten und beeideten Urkundenübersetzern vorgenommen. Die Anschriften dieser Personen erhält man auf Nachfrage beim Amtsgericht. Der Vermerk über die Richtigkeit der Übersetzung muss den Namen, die Adresse sowie den Hinweis auf die öffentliche Bestellung enthalten.

Er muss sich immer auf die Originalurkunde beziehen. Unvollständige Übersetzungen kann die zuständige Stelle nicht anerkennen.

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Kosten

  • Bewertung in Form eines Zwischenbescheides: kostenlos
  • Anerkennung mit Auflagen: EUR 200,00.
  • Anerkennung ohne Auflagen: EUR 250,00.

Bearbeitungsdauer

längstens drei Monate

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium Tübingen

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 23.11.2022

Verantwortlich: Kultusministerium Baden Württemberg