Wirtschaftsförderung: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_facebook
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (facebook.com)
Land-in-sicht - Toubiz Unterkunftssuche
Toubiz ist ein Buchungsportal für Unterkünfte welches als IFrame in Webseiten integriert wird.
Verarbeitungsunternehmen
land in sicht agWiesentalstr. 579115 FreiburgTelefon +49 (0) 761 887917-0E-Mail info@land-in-sicht.deWeb www.land-in-sicht.de
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Darstellung von Datenbankinhalten

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Cookies akzeptieren
Dieses Plugin benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo
verwendet so genannte „Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer
gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch sie
ermöglichen. Dazu werden die durch den Cookie erzeugten Informationen über die
Benutzung dieser Website auf unserem Server gespeichert.
Die IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert. Matomo-Cookies verbleiben
auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Die Speicherung von Matomo-Cookies und
die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f
DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten
Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung
zu optimieren.
Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur
Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die durch den
Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an
Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine
entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch
darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser
Website vollumfänglich werden nutzen können.

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Interaktionen mit dem Plug-In
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   

land in sicht ag

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@land-in-sicht.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Deutschland
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bad Rippoldsau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Bad Rippoldsau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Bachlauf
Herzlich willkommen
Herzlich Willkommen
Herzlich Willkommen
Frühling
Herzlich willkommen

Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der %s.

Instagram öffnen

Hauptbereich

Nectanet

nectanetist das Netzwerk für die regionale Wirtschaft mit klarem Auftrag: internationales Standortmarketing und Wirtschaftsförderung vor Ort. Ganz vorne stehen die Themen Personalmarketing und Arbeitskräftegewinnung, die Unterstützung von Start-ups, die Ansprache und Betreuung von Investoren sowie der Aufbau verlässlicher Netzwerke aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik – bei uns vor Ort und international.

Die 200 größten und innovativsten Unternehmen der Black Forest Power Region bilden den Wirtschaftsbeirat. Der Beirat hat einen starken industriellen Schwerpunkt, ist aber in der Zusammensetzung branchenübergreifend und bringt daher hohe Expertise zu allen Wirtschaftsthemen ein. Für die kommunalen Gesellschafter ist die enge Verzahnung mit den Unternehmen des Beirates in allen Belangen der Wirtschaftsförderung und des gemeinsamen Standortmarketings ein großer Gewinn.

50 Kommunen, der Ortenaukreis und die Kammern bilden zusammen den Gesellschafterkreis der Black Forest Power Region. Kreis und Kommunen bekennen sich mit ihrer Beteiligung an nectanet zur regionalen Wirtschaftsförderung, zur Regionalentwicklung und zum gemeinsamen Standortmarketing.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg

über

die Ausschreibung des Jahresprogramms 2027

vom 22. Mai 2026

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) schreibt das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR - vom 9. Juli 2014, geändert durch Verwaltungsvorschrift des MLR vom 14. Januar 2021 (GABl. 2021, S. 101) mit EFRE-Ergänzung vom 22. März 2022 (www.mlr.baden-wuerttem berg.de, Stichwort „ELR").

Grundsätzliches

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung. Jedes geförderte Projekt leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Ge- meinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden. Einzel- heiten zu den jeweiligen Fördersätzen können der Fördersatztabelle ELR entnommen werden. Projekte sind grundsätzlich im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen.

  1. Klimaschutz durch Förderzuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (Na WaRo) als Baustoffe

Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Verän- derungen immer wichtiger. Durch Förderanreize möchte das ELR diesen Prozess unterstützen. Zudem soll der Vorbildcharakter zum Beispiel des Bauens mit Holz belebt werden, um Nachahmer anzuregen. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, auf nachwach- senden Rohstoffen basierenden Baustoffen (wie z.B. Holz) als neue wesentliche Tragwerks- konstruktion ist deshalb der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Mit Ausnahme der Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden. Der Einsatz von auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Baustoffen ist durch eine zusätzliche Erklärung (Formular ELR-9) mit der Antragstellung zu bestätigen. Die Kombination von Holz mit dem traditionsreichen, wie zukunftsweisenden Baustoff Lehm wird im ELR positiv bewertet.

  1. EU-Beihilfevorgaben

Analog zur Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (sog. De-minimis-Verordnung) gilt für alle bei- hilferelevanten Projekte eine Anhebung des max. Förderhöchstbetrags auf bis zu 300.000 Euro. In allen beihilferelevanten Förderschwerpunkten ist eine einheitliche Förderung von regulär max. 250.000 Euro bzw. für Projekte mit nachwachsenden Rohstoffen in der Trag- werkskonstruktion max. 300.000 Euro möglich. Die Fördersätze gelten sowohl bei Förde- rungen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung wie auch bei Projekten, die nach AGVO bewilligt werden.

  1. Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen

Ziel ist, für diesen Schwerpunkt rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen. Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichem Wohnraum durch

• Umnutzungen leerstehender Gebäude,

• Aufstockungen von Bestandsgebäuden,

• umfassende Modernisierungen,

• innerörtliche Nachverdichtungen mit Mehrfamilienhäusern,

• sowie die Gestaltung von modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen

Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.

Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen. Bei Antragstellung ist dies mit einem Lageplan nachzuweisen.

Förderfähig sind durch den Antragsteller (oder Verwandte ersten und zweiten Grades) ei- gengenutzte Wohnungen als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (nicht in Neubauten). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten. Die Förderung ist unter den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2023/2381 (De-minimis-Verordnung) möglich.

Die Aktivierung innerörtlicher Flächenpotenziale gehört zu den zentralen Herausforderungen einer ressourcenschonenden Innenentwicklung. Für abgegrenzte innerörtliche Bereiche wird die Förderung der unrentierlichen Ausgaben von Gemeinden bei Erwerb und Baureifmachung von Grundstücken angeboten, um die flächenschonende Innenentwicklung weiter zu stärken. Gemeinden haben trotz der Förderung häufig eine hohe Finanzierungsbelastung, die nicht durch Verkaufserlöse abgedeckt werden kann. Die Förderung beim unrentierlichen Mehraufwand kann daher abweichend mit bis zu 75 % gefördert werden.

Innerörtliche Freiflächen und Wasserrückhaltemöglichkeiten tragen im Fall von Starkregenereignissen und heißen, trockenen Sommern zur Resilienz der Gemeinden bei. Bei kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen werden daher Projekte mit entsprechenden Maßnahmen (z. B. Wasserspeicher, versickerungsfreundliches Pflaster, angepasste Bepflanzung) prioritär gefördert. Daher wird auch im Programmjahr 2027 ein Förderzuschlag für klimasensible, modellhafte Vorhaben angeboten. Eine erhöhte Förderung ist für besonders modellhafte innerörtliche Wohnumfeldmaßnahmen in Bezug auf Klimaschutz und Klimaresilienz, z. B. durch Vorhaben zur Umsetzung des „Schwammdorf“-Konzepts, möglich. Die Förderung kann mit bis zu 50 %, max. 1.000.000 Euro erfolgen.

  1. Förderschwerpunkt Grundversorgung

Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Bausteine der Grundversorgung. Zur Grundver- sorgung zählen besonders auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote. Für eine erhöhte Förderung im Bereich Grundversorgung ist maßgeblich, welche Angebote es bereits vor Ort gibt. Das ELR unterstützt hier Investitionen, die zum Erhalt des Angebots am Ort beitragen oder durch Neugründung ein neues Angebot vor Ort schaffen. Die den Auf- nahmeantrag stellende Gemeinde bzw. Stadt muss den Bedarf der Grundversorgung für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung unter Berück- sichtigung ggf. bereits bestehender Einrichtungen im Ort darstellen und bestätigen.

Aufgrund der herausgehobenen Bedeutung einer funktionierenden Grundversorgung im Ländlichen Raum ist die räumliche Abgrenzung nach Nr. 4.1 ELR bzgl. des Förderschwerpunkts Grundversorgung analog dem Förderschwerpunkt Arbeiten erweitert.

  1. Förderschwerpunkt Arbeiten

Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Unternehmen unter 100 Mitarbeiter unterstützt werden. Auch neue Organisationsformen, wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern, sind förderfähig.

Im Sinne einer nachhaltigen Flächennutzung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs aus dem Ortskern, um die freiwerdende innerörtliche Fläche anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zuzuführen. Auch die (Nach-)Nutzung von Bestandsgebäuden/Gewerbebrachen wird prioritär gefördert.

  1. Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen

Gemeinschaftseinrichtungen, wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser, werden gefördert, wenn sie auch der Innen- und Ortskernentwicklung dienen. Die Förderung konzentriert sich auf die Modernisierung und Umnutzung von Bestandsgebäuden. Die regu- läre Zuwendung beträgt maximal 750.000 Euro bzw. bei Projekten mit überwiegend auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis zu 1.000.000 Euro.

Die Förderung von Rathäusern und Kindergärten ist nur möglich, wenn bei den Baumaßnahmen Bestandsgebäude genutzt und diese ggf. untergeordnet ergänzt werden (Anbauten). Auch die Schaffung von Barrierefreiheit bei Bestandsgebäuden stellt eine mögliche förderrelevante strukturelle Verbesserung dar.

  1. Weitere Hinweise

Das ELR ist offen für innovative Ansätze, wie z. B. die Nachnutzung ehemaliger Trafohäuschen (auch Turmstation oder Trafoturm genannt). Aber auch die multifunktionale Nutzung von Gebäuden und innerörtlicher Flächen bzw. vorhandener Bausubstanz ist förderfähig, wenn die Projekte zur Belebung der Ortskerne beitragen. Dies gilt auch für Projekte, die zur Reduktion der überbauten Fläche und intensiverer Flächennutzung durch flächensparsame Bauweise (z. B. mit Dach-/Fassadenbegrünungen zur Erhaltung der Artenvielfalt) beitragen.

Die (Unter-)Nutzung und Unterhaltung von kirchlichen Räumen stellt für viele Kirchen zu nehmend eine Herausforderung dar. Die Kirchen im Land haben sich mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt. Es gibt immer mehr Ansätze, kirchliche Räume für alternative oder erweiterte Nutzungen zu öffnen. Dies soll helfen, die Gebäude zu erhalten und gleich zeitig ihre Bedeutung für die Gemeinschaft zu bewahren. Das ELR kann diese Entwicklung unterstützen. Deshalb soll ein Schwerpunkt der ELR-Förderung in diesem Programmjahr auch auf Investitionen zur Umnutzung von kirchlichen Gebäuden beispielsweise zu kommunalen Kultur- bzw. Begegnungsstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen gesetzt werden.

In den kommenden Jahren steht in vielen Gemeinden des Ländlichen Raums in den Einfa- milienhausgebieten der 1960er und-70er Jahre ein Generationenwechsel an. Dieser kann nur gelingen, wenn eine zeitgemäße Modernisierung der Bausubstanz erfolgt. Das ELR unterstützt diesen Prozess aktiv.

  1. Verfahren

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 ist ein kommunaler Aufnah- meantrag mit aktuellen Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage und zu den Entwick- lungszielen. Der Zusammenhang zu den geplanten Einzelprojekten ist darzustellen.

Es können grundsätzlich nur Einzelprojekte beantragt werden, deren bauliche Umsetzung 2027 beginnt.

Die einzelnen Projektbeschreibungen sind Bestandteile des gemeindlichen Aufnahmeantrags. Die Projektbeschreibung für wohnraumbezogene Projekte (Formular ELR-4) beschreibt das Projekt aus gemeindlicher Sicht. Bei der Formulierung der Projektbeschreibung zu Investitionen von Unternehmen (Formular ELR-5) stimmen die Gemeinden insbesondere die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Anzahl der Mitarbeiter sowie zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Unternehmen ab und lassen diese Angaben durch Mit zeichnung des Unternehmens bestätigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung voll ständig vorliegen müssen, damit die Anträge bearbeitet werden können.

Auf den Stufen des Auswahlverfahrens (Gemeinde-, Landkreis-, Regierungsbezirks- und Landesebene) werden die kommunalen Aufnahmeanträge in eine Rangfolge gebracht. Ins besondere auf Landkreisebene ist die strukturelle Ausgangslage mit Bezug auf die Bedürf- tigkeit der Gemeinde (z. B. Bevölkerungsentwicklung, Steuerkraftsumme, Einwohner pro ha Siedlungsfläche) und die strukturelle Bedeutung der beantragten Projekte bei der Priorisie rung der Aufnahmeanträge zu würdigen.

Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sowie weitergehende Informa tionen sind unter der Internetadresse

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/

abrufbar.

Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen.

Hierzu ist es erforderlich, dass alle Antragsunterlagen von Privatpersonen und Unternehmen bei der

Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach, Rathausplatz 1, 77776 Bad Rippoldsau-Schapbach, Email: pfundheller(@)badrs.de, Tel. (07839) 91 99- 13

bis

spätestens 15.September 2026

eingereicht werden.

77776 Bad Rippoldsau-Schapbach, den 08.06.2026

gez. Waidele, Bürgermeister